Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 28.09.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Weilheim i.OB KU wird gemäß Paragraf (§) 27 Absatz 1 der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) festgestellt. Summe je der Aktiva und Passiva 62.514.595,62 Euro, Verlust laut Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1.209.517,22 Euro.
  • Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 1.209.517,22 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Dem Vorstand wird Entlastung erteilt.

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Nürnberg, hat den Jahresabschluss 2021 gemäß Artikel 107 der Bayerischen Gemeindeverordnung (GO) geprüft. Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:
(Die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks erfolgt hier nur auszugsweise)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalunternehmensverordnung des Bundeslandes Bayern in Verbindung mit den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kommunalunternehmens zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Kommunalunternehmensverordnung des Bundeslandes Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß Paragraf (§) 322 Absatz 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Nürnberg, den 14. September 2022

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Langenbach
Wirtschaftsprüfer

Leistner
Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss 2021 mit dem vollständigen Bestätigungsvermerk kann von Montag 24.10.2022 bis Mittwoch, den 02.11.2022 jeweils Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr bei den Stadtwerken Weilheim i.OB, Stadtwerkestraße 1, Zimmer 113, eingesehen werden.

Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen (KU), 28.09.2022

Peter Müller
Vorstand

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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