Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 20.03.2003 dem überarbeiteten Entwurf zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes "Dorfgebiet Unterhausen" zugestimmt und die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Verfahren wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 20.11.2003 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Änderungen.

Der geänderte Bebauungsplan wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Er kann samt Begründung in der Zeit vom 22.12.2003 mit 30.01.2004 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II.Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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