Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags  und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 29.11.2002

§ 1 Die Beitrags  und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung: "Als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge werden 30 v.H. der bezogenen Trinkwassermenge angesetzt."

§ 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, 21.11.2003

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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