Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 29.11.2002
§ 1 Die Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung: "Als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge werden 30 v.H. der bezogenen Trinkwassermenge angesetzt."
§ 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.
Stadt Weilheim i.OB, 21.11.2003
Markus Loth
1. Bürgermeister