Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 29.11.2002
§ 1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird wie folgt geändert:
1. § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
- bis 2,5 m³/h - 1,50 €/Monat
- bis 6,0 m³/h - 1,70 €/Monat
- bis 10,0 m³/h - 2,00 €/Monat
- bis 15,0 m³/h - 5,00 €/Monat
Verbundzähler
- bis 15,0 m³/h - 12,00 €/Monat
- bis 40,0 m³/h - 15,00 €/Monat
- über 40,0 m³/h - 18,00 €/Monat
2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 0,80 €.
§ 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.
Stadt Weilheim i.OB, 21.11.2003
Markus Loth
1. Bürgermeister