Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 29.11.2002

§ 1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird wie folgt geändert:

1. § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

  • bis 2,5 m³/h - 1,50 €/Monat
  • bis 6,0 m³/h - 1,70 €/Monat
  • bis 10,0 m³/h - 2,00 €/Monat
  • bis 15,0 m³/h - 5,00 €/Monat

Verbundzähler

  • bis 15,0 m³/h - 12,00 €/Monat
  • bis 40,0 m³/h - 15,00 €/Monat
  • über 40,0 m³/h - 18,00 €/Monat

2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 0,80 €.

§ 2 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, 21.11.2003

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an