Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 11.10.2022 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Am Hardtfeld II“ für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 2284/8, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt. Mit dieser 6. Änderung soll die Bebauungsmöglichkeit für das Grundstück modifiziert werden. Im  Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Die Planung zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Hardtfeld II“ sowie die Begründung werden in der Fassung vom 17.11.2022 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Der Änderungsplan und die Begründung können in der Zeit vom 30.11.2022 mit 05.01.2023 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 03.01.2023 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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