Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 28.07.2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Hangstraße / Am Öferl“ einen Bebauungsplan zur städtebaulichen Neuordnung und Nachverdichtung aufzustellen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von Paragraf (§) 13a Baugesetzbuch (BauGB), so dass das Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB durchgeführt wird. Das Aufstellungsverfahren erfolgt daher ohne Ausarbeitung eines Umweltberichts.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2022 nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus dieser Abwägung ergaben sich nochmals Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen, welche in die Fassung der Planung vom 11.11.2022 eingearbeitet wurden.

Diese ergänzte Planung vom 11.11.2022 liegt nun mit zugehöriger Begründung sowie vorliegender Gutachten in der Zeit vom 14.12.2022 bis 16.01.2023 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Es liegen folgende Unterlagen zu umweltbezogenen Themen vor:

  • Kurzbewertung Altlasten durch Landratsamt Weilheim-Schongau, (frühere Nutzung als Betrieb der Feinmechanik); Wirkungspfade Boden-Nutzpflanze, Boden-Luft und Boden-Wasser)
  • Schalltechnische Untersuchung, Müller-BBM (M157832/04) und Erschütterungsschutz (M157857/01), Wirkungen von Immissionen auf die nahegelegene Wohnbebauung
  • Wasserrechtliche Angaben des Wasserwirtschaftsamtes zur Niederschlagswasserbeseitigung und Starkregenereignissen

Ebenfalls eingesehen werden können die in den Planungsunterlagen zitierten DIN-Vorschriften.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 14.12.2022 mit 16.01.2023 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Planungsabsicht erläutert.  

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet, der benachbarten Grundstücke sowie der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.01.2023 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Beteiligten keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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