Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.11.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Sonderbaufläche „Energiezentrale Kranlöchl“ gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. In den darauf folgenden Sitzungen am 28.07.2022 und 29.09.2022 wurde dem Vorentwurf zum Bebauungsplan zugestimmt und beschlossen, das Verfahren zunächst als qualifizierten Bebauungsplan zu beginnen und im weiteren Verlauf auf einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzustellen, wenn die Gebäudeplanung weiter vorangeschritten ist. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Derzeit läuft für den Standort ein Verfahren zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2684, 2684/1, 2686/1-Teilfläche, 2693-Teilfläche, 2695/1-Teilfläche, 2315/70-Teilfläche, 2315/79, 2320/7-Teilfläche und 2320/15-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung für diesen Bebauungsplan liegen in der Fassung vom 29.09.2022 vor.

Es liegen die sich aus der Begründung zur Bauleitplanung ergebenden umweltbezogenen Informationen

  • zu den Schutzgütern „Boden“ in Bezug auf Versiegelung und Bodenschutz,
  • „Wasser“ in Bezug auf Grundwasserqualität,
  • „Luft“ in Bezug auf die Frischluftproduktion,
  • „Klima“ in Bezug auf Klimaneutralität,
  • „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ in Bezug auf Artenvielfalt,
  • „Landschaft“ in Bezug auf Fernwirkung,
  • „Mensch“ in Bezug auf Erholungsflächen sowie
  • „Kultur- / Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes

vor. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und ergänzenden Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 14.12.2022 mit 23.01.2023 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881  682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß Paragraf (§) 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 23.01.2023 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz. 2 Satz 2 BauGB).

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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