Die Stadtwerke Weilheim i.OB Kommunalunternehmen (KU) erlassen aufgrund des Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 05.12.2012

Paragraf (§) 1

§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„ (3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,45 €.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Weilheim i.OB, 14.12.2022

Stadtwerke Weilheim i.OB
Kommunalunternehmen

gez. Peter Müller

Peter Müller
Vorstand

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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