Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.07.2022 eine 28. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich Erweiterung „Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße“ beschlossen. Im Änderungsbereich der Flurnummern (Fl.Nrn.) 1062 und 1063 soll an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung eine Sonderbaufläche „Solar“ für die Erweiterung der bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage südöstlich der Jörg-Ganghofer-Straße entstehen.

Das Verfahren wurde mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägeranhörung eingeleitet und lag bis 14.11.2022 aus.

In seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2022 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich geringfügige Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.

Die insoweit geänderten Planungsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung werden nun in der Fassung der Planung vom 24.11.2022 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können können in der Zeit vom 16.01.2023 mit 28.02.2023 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Neben den sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern

  • „Tiere und Pflanzen“ in Bezug auf den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen und artenschutzrechtlicher Belange,
  • „Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft“ in Bezug auf Bodenverlust, Grundwassersituation sowie der Lage im möglichen Überschwemmungsgebiet,
  • „Kultur-/Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes

liegen der Stadt keine weiteren Einwände gegen die Planung vor.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 28.02.2023 gegeben. Die Fachbehörden werden erneut beteiligt.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB). .

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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