Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.10.2022 eine 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Südlich der Pöltner Kirche II“ – Teilbereich 1 für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 981/2 gemäß Paragraf (§) 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 und § 12 Absatz 3a Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Änderungsbereich sollen an Stelle der bislang dargestellten Grünfläche Baugrenzen für ein Wohnbauvorhaben und betreutes Wohnen in besonderen Gruppen entstehen. Vom Geltungsbereich erfasst ist das im beiliegend abgedruckten Auszug aus dem Änderungsplan schwarz umrandet dargestellte Grundstück Fl.Nr. 981/2, Gemarkung Weilheim i.OB.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung für diese Änderung liegen nun in der Fassung vom 12.01.2023 vor. Die Überplanung der Fläche sollte zuvor im Rahmen des Bebauungsplan-Entwurfes „Nördlich der Geistbühelstraße – Ost“ erfolgen. Dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Es liegen die sich aus der Begründung zur Änderungsplanung ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern

  • „Boden“ in Bezug auf Versiegelung und Bodenschutz,
  • „Wasser“ in Bezug auf Grundwasserqualität und Versickerung,
  • „Luft“ in Bezug auf die Frischluftproduktion,
  • „Klima“ in Bezug auf Klimaneutralität,
  • „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ in Bezug auf Artenvielfalt,
  • „Landschaft“ in Bezug auf Fernwirkung,
  • „Mensch“ in Bezug auf Erholungsflächen sowie
  • „Kultur-/Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes

vor. Der Änderungsplan wird mit Begründung und ergänzenden Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 15.02.2023 mit 17.03.2023 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.03.2023 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister 

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Fax 0881 682-1199

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