Bekanntmachung

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.01.2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Seitzstraße / Glanerstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Aufstellungsverfahren wurde zunächst im August 2021 mit der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingeleitet (siehe Amtsblatt Nr. 16 vom 20.08.2021) und dann auf Antrag des Bauherren ruhend gestellt. Zwischenzeitlich hat der Bauherr eine Umplanung vorgenommen und weitere von ihm genutzte Grundstücke in die Planung aufgenommen.

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB stimmte dieser neuen Planung in seiner Sitzung am 24.11.2022 zu und beschloss, die städtebauliche Entwicklung zwischen Seitzstraße, Glanerstraße und Älblstraße neu zu ordnen. Zusätzlich dazu beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner Sitzung am 16.02.2023 auch das Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 2848/24 mit in den Geltungsbereich aufzunehmen und entsprechend zu überplanen. Der Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 28.01.2021 und der bisherige Geltungsbereich werden um die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2848/24, 2848/15, 2837/9, 2837/11, 2838/8-Teilfläche, 2838/12, 2839-Teilfläche, 2839/2-Teilfläche und 2840/21-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB ergänzt – siehe beiliegenden Lageplan.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Seitzstraße / Glanerstraße“. Das Bauleitplanverfahren wird nach der Entwurfsfassung vom 15.11.2022 neu eingeleitet.

Das Gebiet wird als„Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß Paragraf (§) 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird aus dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB entwickelt. Dieser stellt für die oben genannten Grundstücke „Wohnbaufläche und gemischte Baufläche“ dar. Der Bebauungsplan wird nach § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung soll nicht erfolgen. 

Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde eine Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich beschlossen – siehe gesondertes Amtsblatt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Erweiterung des Geltungsbereiches.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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