Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.07.2022 eine 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße“ beschlossen. Im Änderungsbereich der Flurnummern (Fl.Nrn.) 1062 und 1063 soll die bestehende Photovoltaik-Freiflächenanlage südöstlich der Jörg-Ganghofer-Straße erweitert werden.

Das Verfahren wurde mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägeranhörung eingeleitet und lag bis 03.01.2023 aus.

In seiner öffentlichen Sitzung am 26.01.2023 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich geringfügige Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen. 

Die insoweit geänderten Planungsunterlagen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße“ werden nun zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 15.03.2023 mit 17.04.2023 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Neben den sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern „Tiere und Pflanzen“ in Bezug auf den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen und artenschutzrechtlicher Belange, „Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft“ in Bezug auf Bodenverlust, Grundwassersituation sowie der Lage im möglichen Überschwemmungsgebiet, „Kultur- / Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes liegen der Stadt keine weiteren Einwände gegen die Planung vor.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.04.2023 gegeben. Die Fachbehörden werden erneut beteiligt. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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