Bekanntmachung

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Schachenmayr-Änderung“ für seinen gesamten Geltungsbereich zu ändern. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Im Geltungsbereich der Änderung werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung so überarbeitet, dass durch Aufstockungen eine Nachverdichtung des bebauten Bereiches möglich ist. Im Übrigen werden nach einem ergänzenden Beschluss des Bauausschusses vom 12.10.2021 hin die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes redaktionell überarbeitet. Der Bebauungsplan wird darüber hinaus unter Einbeziehung aller bisherigen Änderungen unter der neuen Bezeichnung „Schachenmayr II“ neu bekanntgemacht.

Mit dieser Änderung wird dem Wunsch von Eigentümern im Bebauungsplangebiet Rechnung getragen, durch Aufstockung der Bestandsgebäude zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB durchgeführt. Durch die Änderung und Erweiterung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in Paragraf (§) 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b Baugesetzbuch (BauGB) genannten Schutzgütern. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Planung zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes mit der geänderten Bezeichnung „Schachenmayr II“ sowie die Begründung werden in der Fassung vom 04.01.2023 in der Zeit vom 15.03.2023 mit 17.04.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de  eingesehen werden. Für eine persönliche Einsichtnahme wird empfohlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. 

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.04.2023 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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