Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 18.03.2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 981, 981/2 und 1004-TF (Geistbühelstraße) Gemarkung Weilheim, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Nördlich der Geistbühelstraße - Teilbereich Ost“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in beigefügtem Lageplan dargestellt. Das förmliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde eingeleitet.

Auf Grund von Änderungen in der eigentumsrechtlichen Situation für die oben genannten Grundstücke wird die eingeleitete Bauleitplanung nun nicht mehr weiter verfolgt.

Für das Grundstück Fl.Nr. 981/2, Gemarkung Weilheim, tritt an seine Stelle die aktuelle Planung „Südlich der Pöltner Kirche II“ – Teilbereich 1, 3. Änderung und Erweiterung.

Auf Grund der aktuellen bauleitplanerischen Entwicklung hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2023 nach vorgegangener Beratung im Bauausschuss einstimmig beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Geistbühelstraße – Teilbereich Ost“ förmlich einzustellen.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Weilheim i.OB zur Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Geistbühelstraße – Teilbereich Ost“.

Mit dieser Bekanntmachung ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Geistbühelstraße – Teilbereich Ost“ abgeschlossen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister 

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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