Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 11.05.2021 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den einfachen Bebauungsplan „Bauschinger-Siedlung“ für seinen Geltungsbereich in der Gemarkung Weilheim zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt. Mit dieser Änderung wird eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung ermöglicht.

Diese Änderung des Bebauungsplanes wird nach Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Durch die Änderung wird die vorhandene städtebauliche Eigenart der näheren Umgebung nicht wesentlich geändert und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Nach erfolgter Billigung durch den Bauausschuss in der Sitzung vom 07.02.2023 werden der Entwurf des Änderungsbebauungsplans für den einfachen Bebauungsplan „Bauschinger-Siedlung“ sowie die Begründung dazu in der Fassung vom 25.01.2023 öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.04.2023 mit 17.05.2023.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Für eine persönliche Einsichtnahme wird empfohlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.05.2023 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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