Am 20.11.2003 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Dorfgebiet Deutenhausen" erneut einzuleiten.

Dies wurde bereits im Amtsblatt Nr. 20 am 05.12.2003 bekannt gegeben. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Planung den Bürgern vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 05.02.2004, 18:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (2. Stock) eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird.

Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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