Bekanntmachung

In seinen Sitzung am 19.07.2022 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Obere Stadt IVa“ für das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 506 (früher Fl.Nrn. 506 und 506/1), Gemarkung Weilheim, zu ändern. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Auf Antrag des Grundstückseigentümers soll für eine geplante Neubebauung des Grundstückes die Bebaubarkeit des Grundstückes neu festgesetzt werden. In seiner bisherigen Fassung gibt der Bebauungsplan eine durch Baulinien und Baugrenzen für Hauptgebäude definierte überbaubare Grundstücksfläche vor, welche sich im Wesentlichen an den Außenmassen des Bestandsgebäudes orientieren. Entwicklungsmöglichkeiten sind bislang nicht vorgesehen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes mit Begründung liegt nun in der Fassung vom 12.01.2023 vor und wird hiermit öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 28.04.2023 mit 31.05.2023.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für eine persönliche Einsichtnahme wird empfohlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.05.2023 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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