Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 14.03.2023 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost“ für die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (aktuelle Bezeichnungen) Fl.Nrn. 369/6-TF, 421-TF, 424/2-TF, 424/3-TF, 424/4, 424/5, 424/6, 424/7, 426-TF, 430/2-TF, 1579-TF, 1579/10, 1580/1, 1580/3 und 1582-TF, jeweils Gemarkung Weilheim, als Änderung aufzuheben. Der Geltungsbereich dieser Änderung / Teilaufhebung ist in beigefügtem Lageplan schraffiert dargestellt.

Die tatsächliche Entwicklung im nun aufzuhebenden Teilbereich des Bebauungsplanes hat die mit dem Bebauungsplan ursprünglich verfolgte Zielsetzung einer moderaten, kleinmaßstäblichen Bebauung mit Siedlungshäusern durch langjährige Genehmigungspraxis nicht umgesetzt. Insoweit war es städtebaulich geboten, diese Entwicklung aufzugreifen und im Sinne einer bürgernahen Bebauungsmöglichkeit für die betroffenen Grundstücke angemessen zu reagieren.

Diese Änderung / Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da der sich aus der Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab für Bauvorhaben durch die Teilaufhebung nicht wesentlich ändert und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungs- / Teilaufhebungsbeschlusses.

Der Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Weilheim Süd-Ost“ liegt mit Begründung nun in der Fassung vom 14.04.2023 vor und wird hiermit öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 15.05.2023 mit 16.06.2023.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für eine persönliche Einsichtnahme wird empfohlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.06.2023 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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