Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 17.04.2023 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Gewerbepark Neidhart“ für eine Teilfläche aus dem Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 2750, Gemarkung Weilheim, hier: Münchener Straße 67a - Bereich Baukörper C, zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Mit dieser 4. Änderung werden die Festsetzungen zum zugelassenen Warensortiment im Baukörper C klarstellend ergänzt. Im Übrigen verbleibt es bei den Festsetzungen des Bebauungsplanes in seiner jeweils gültigen Fassung.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach Paragraf (§)13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsbebauungsplan zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Neidhart“ sowie die Begründung werden in der Fassung vom 19.04.2023 in der Zeit vom 15.05.2023 mit 16.06.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für eine persönliche Einsichtnahme wird empfohlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.06.2023 gegeben.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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