Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund § 6 a Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit § 21 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen folgende

VERORDNUNG

§ 1 Geltungsbereich

Im Gebiet der Stadt Weilheim i.OB sind an Straßen und Plätzen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet, zur Regelung des ruhenden Verkehrs Parkscheinautomaten aufgestellt. Auf diesen Parkplätzen ist unter Beachtung der Parkdauer, der Parkzeit und der Parkgebühr das Parken von Fahrzeugen nur mit an Parkscheinautomaten gelösten Parkscheinen gestattet.

§ 2 Parkgebühren, Parkdauer, Parkzeit

  1. Für die Benutzung der Stellplätze an den Parkscheinautomaten werden Parkgebühren erhoben.
  2. Die gebührenpflichtige Parkzeit ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Die Parkgebühr beträgt im Altstadtgebiet (innerhalb der Stadtmauer) 40 Cent je angefangene 12 Minuten und im restlichen Innenstadtgebiet 20 Cent je angefangene 12 Minuten und am Parkplatz an der Bahnhofstraße (Ost) 2,00 Euro für 1 Tag.
  3. Die Höchstparkdauer beträgt im Altstadtgebiet (innerhalb der Stadtmauer) 1 Stunde und an den restlichen Parkplätzen im Innenstadtbereich 2 Stunden. Die Stellplätze an der Bahnhofstraße (Ost) sind von dieser Regelung der Höchstparkdauer ausgenommen.

§ 3 Besondere Verkehrsverhältnisse

Die Straßenverkehrsbehörde kann aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse die Parkdauer und die Parkzeit in eigener Zuständigkeit ändern.

§ 4 Ausnahmen von der Parkgebühr

Elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) sind an den unbeschrankten städtischen Parkplätzen unter Beachtung der Höchstparkdauer von der Parkgebühr befreit.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 23.05.2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Parkgebühren im Stadtgebiet Weilheim i.OB auf Gemeindestraßen vom 17.04.2023 (Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 09/2023 vom 05.05.2023) außer Kraft.

Weilheim i.OB, 09.05.2023

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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