Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.10.2022 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Südlich der Pöltner Kirche II“ beschlossen. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 981/2, Gemarkung Weilheim i.OB, Geistbühelstraße, wird eine Bebauung für ein Wohnbauvorhaben und betreutes Wohnen in besonderen Gruppen ausgewiesen.

Das Verfahren wurde mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägeranhörung eingeleitet und lag bis 17.03.2023 aus.

In seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2023 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich geringfügige Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.

Die insoweit geänderten Planungsunterlagen zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Südlich der Pöltner Kirche II“ –Teilbereich 1 werden nun in der Fassung vom 23.05.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass entgegen der ursprünglichen Bekanntmachung vom 07.02.2023 das Verfahren nicht nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren, sondern als Regelverfahren durchgeführt wird.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 14.06.2023 mit 17.07.2023 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Eine telefonische Terminvereinbarung zur Einsicht in die Unterlagen wird empfohlen. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Neben den sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern

  • „Tiere und Pflanzen“ in Bezug auf den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen und artenschutzrechtlicher Belange,
  • „Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft“ in Bezug auf Bodenverlust, Grundwassersituation sowie der Lage im möglichen Überschwemmungsgebiet,
  • „Mensch“ im Hinblick auf den Immissionsschutz,
  • „Kultur-/Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes

liegen der Stadt keine weiteren Einwände gegen die Planung vor.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.07.2023 gegeben. Die Fachbehörden werden erneut beteiligt.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
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