Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.10.2022 beschlossen, für den Bereich Sonderbaufläche Solar „Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 12 BauGB beschlossen. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Auf dem betroffenen Grundstück soll eine Freiflächen-PV-Anlage auf cirka 2,0 Hektar mit einer Anlagenleistung von cirka 3,0 MWp entstehen, um einen weiteren Schritt zur Stromerzeugung und Klimaneutralität für Weilheim zu gewährleisten.

Vom Geltungsbereich erfasst ist das im anhängenden Auszug aus dem Bebauungsplan schwarz umrandet dargestellte Grundstück Fl.Nr. 1357, Gemarkung Weilheim i.OB, mit einer Fläche von cirka 2,6 Hektar.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung und Umweltbericht für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen in der Fassung vom 14.03.2023 vor. Der Stadtrat hat der Planung am 27.04.2023 zugestimmt.

Es liegen die sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern

  • „Boden“ in Bezug auf Versiegelung und Bodenschutz,
  • „Wasser“ in Bezug auf Grundwasserqualität, Versickerung und Überschwemmungsgebiete,
  • „Luft“ in Bezug auf die Frischluftproduktion,
  • „Klima“ in Bezug auf Klimaneutralität,
  • „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ in Bezug auf Artenvielfalt,
  • „Landschaft“ in Bezug auf Fernwirkung,
  • „Mensch“ in Bezug auf Erholungsflächen sowie
  • „Kultur-/Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes

vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit Begründung und ergänzenden Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 14.06.2023 mit 17.07.2023 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit und den Fachbehörden wird hiermit gemäß §§ 3 und 4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.07.2023 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Planung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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