Bekanntmachung

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „In der Au – West“ für seinen gesamten Geltungsbereich in der Gemarkung Weilheim zu ändern. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Mit dieser Änderung werden die Festsetzungen zur Baugestaltung, zu Einfriedungen und Grünordnung sowie zu Schallschutzmaßnahmen überarbeitet.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des Paragraf (§) 13 BauGB durchgeführt. Durch die Änderung und Erweiterung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b Baugesetzbuch (BauGB) genannten Schutzgütern. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 mit den im bisherigen Verfahren vorgetragenen Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen. Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 16.05.2023 nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die nochmalige öffentliche Auslegung des überarbeiteten Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt in der Zeit vom 28.06.2023 mit 31.07.2023.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de  eingesehen werden. Für eine persönliche Einsichtnahme wird empfohlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. 

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.07.2023 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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