Die Stadt Weilheim i.OB erläßt auf Grund des Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Ausgabe eines Amtsblattes für die Stadt Weilheim i.OB und über die Veröffentlichung von Gemeindeverordnungen, Satzungen und amtlichen
Bekanntmachungen:

Paragraf (§) 1

Die Satzung über die Ausgabe eines Amtsblattes für die Stadt Weilheim i.OB und über die Veröffentlichung von Gemeindeverordnungen, Satzungen und amtlichen Bekanntmachungen vom 26.04.1990 wird aufgehoben.

§2

Diese Satzung tritt am Tag ihrer öffentlichen Verfügbarkeit im lnternet in Kraft.

Weilheim i.OB, den 26.01.2024

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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