Erste Satzung zur Änderung der  Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Weilheim i.OB (Entwässerungssatzung - EWS) vom 20.02.2004

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung, Art. 41 b Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes folgende Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung vom 29.11.2002

§ 1

Die Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 5 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2004 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 20.02.2004

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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