I.

Aufgrund des Artikels 63 und folgende (ff.) der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt - GVBl. Seite 796, Bayerische Rechtssammlung - BayRS 2020-1-1-I)) , die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. Seite 74) geändert worden ist, hat der Stadtrat am 08.02.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die hiermit gemäß Artikel 65 Absatz 3 GO in Verbindung mit Artikel 26 Absatz 2 GO amtlich bekannt gemacht wird.

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

  • im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 58.219.500 Euro und
  • im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.429.300 Euro ab.

(2) Der Wirtschaftsplan für das Städtische Bürgerheim Weilheim i.OB (Städtisches Altenheim – Heimbereich und Betreutes Wohnen) wird

  • im Erfolgsplan bei den Erträgen und bei den Aufwendungen auf 10.234.000 Euro und
  • im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf 887.000 Euro festgesetzt.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2) Für das Städtische Bürgerheim werden keine Kreditaufnahmen festgesetzt.

§ 3

(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in einer Höhe von insgesamt 8.540.000 Euro festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Städtischen Bürgerheimes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 von Hundert (v. H.)
  2. für die Grundstücke (B) 400 v. H.

2. Gewerbesteuer 400 v. H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 7.500.000 Euro festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Städtischen Bürgerheimes wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 19.03.2024 erteilt.

III.

Die Haushaltssatzung 2024 und die Anlagen hierzu liegen gemäß Artikel 65 Absatz 3 GO bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung im Rathaus (Stadtkämmerei) aus. Termine zur öffentlichen Einsichtnahme können telefonisch während der üblichen Öffnungszeiten vereinbart werden (Telefon 0881 682-2100 oder 0881 682-2101).

Weilheim i.OB, 27.03.2024

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an