Bekanntmachung

Der Gutachterausschuss hat gemäß Paragrafen (§§) 196 Absatz 3 Satz 1, 199 Absatz 2 Nr.  4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Absatz 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) die Bodenrichtwerte für den Landkreis Weilheim-Schongau zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt und festgesetzt. Es liegen Bodenrichtwerte für baureifes Land aufgeteilt in Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerblich genutzte Flächen vor. Des Weiteren gibt es eine Bodenrichtwertliste für landwirtschaftliche Grundstücke sowie Moor, Streuwiese und Waldboden.

Das Erscheinen der neuen Bodenrichtwertliste für die Stadt Weilheim wird hiermit im Zeitraum vom 21.05.2024 mit 24.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Ergänzende Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten sind auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau einsehbar.

Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Amtsgebäude des Landratsamtes in 82362 Weilheim i.OB, Pütrichstraße 8, zu den Geschäftszeiten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Es wird gebeten, telefonisch unter der Telefonnummer 0881 681-0 einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Richtwertliste zu vereinbaren.

Für Auskünfte über Bodenrichtwerte gelten die Bestimmungen des § 12 Absatz 2 Satz 3 Gutachterausschussverordnung (BayGaV).

Schriftliche Auskünfte sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i.OB, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder im Internet über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) Bayern erhältlich bzw. können verlangt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Auskünfte über Bodenrichtwerte grundsätzlich kostenpflichtig sind.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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