Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.10.1996 beschlossen, an Personen, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im kulturellen, sportlichen, sozialen oder einem anderen gemeinnützigen Bereich hervorragende Verdienste erworben haben und der Auszeichnung würdig sind, das Ehrenzeichen der Stadt Weilheim i.OB zu verleihen.

Es besteht aus Silber und zeigt das Wappen der Stadt Weilheim i.OB mit der Umschrift „Ehrenzeichen der Stadt Weilheim i.OB“.

Die hervorragenden Verdienste sollen vorrangig im Gebiet der Stadt Weilheim i.OB erbracht worden sein und mindestens 20 Jahre umfassen, wobei die Betonung auf „Verdienste“ liegt, nur 20 Jahre „dabei sein“ genügt nicht. Die Mindestdauer von 20 Jahren kann nur in besonders begründeten Einzelfällen unterschritten werden. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen können zusammengerechnet werden.

Das Antragsrecht steht grundsätzlich nur den Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen zu. Anträge auf Verleihung des Ehrenzeichens können per Online-Antrag über die Internetseite der Stadt Weilheim bis 31.07.2024 eingereicht werden.

Über die Auszeichnung entscheidet der Stadtrat nach Vorberatung durch den Hauptausschuss.

Eine entsprechende Veranstaltung zur Verleihung des Ehrenzeichens ist im Dezember 2024 geplant.

Stadt Weilheim i.OB, 4. Juni 2024

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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