Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 12.03.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Gögerl“ für die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 1612/8 und 1612/9, Gemarkung Weilheim, bezüglich der Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Ausrichtung des Gebäudes zu ändern. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Mit der Änderungsplanung werden im Geltungsbereich der Änderung die durch Baugrenzen und Flächen für Garagen und Stellplätze definierten überbaubaren Grundstücksflächen neu geordnet und für eine Neubaumaßnahme eine veränderte Ausrichtung des Gebäudes festgesetzt. Im Übrigen verbleibt es bei den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der jeweils gültigen Fassung.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2024 mit den im Verfahren vorgetragenen Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen zur Rechtsgrundlage des Verfahrens.

Das Verfahren für die Bebauungsplanänderung wird umgestellt in ein beschleunigtes Verfahren nach Paragraf (§) 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Inhaltliche Änderungen in den Planungsunterlagen ergaben sich aus der Abwägung nicht.

Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 09.07.2024 nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Entsprechend dem Beschluss des Bauausschusses vom 09.07.2023 erfolgt die nochmalige öffentliche Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB verkürzt. Mögliche Stellungnahmen werden beschränkt auf die geänderte Rechtsgrundlage für die Durchführung des Änderungsverfahrens.

Die nochmalige öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt nun im verkürzten Zeitraum vom 29.07.2024 mit 14.08.2024.

Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.08.2024 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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