Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 02.07.2020 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Adlhochstraße“ für seinen bisherigen Geltungsbereich zu ändern und um das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 3047/6, Gemarkung Weilheim, zu erweitern. Der Geltungsbereich der Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Mit der Änderung sollen die Möglichkeiten zur Bebauung im bisherigen Geltungsbereich neu geregelt und auf der Erweiterungsfläche für alternative Wohnformen neu definiert werden.
Diese Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes kann nach Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.
Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2022 mit den im Verfahren vorgetragenen Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden.
Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Anpassungen gegenüber der zuletzt ausgelegenen Fassung der Planung.
Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeiteten Planungsunterlagen (Satzung und Begründung) liegen nun in der Fassung vom 16.09.2024 mit weiteren Unterlagen (Ingenieurgeologisches Gutachten vom 02.06.2023, Büro GHB Consult GmbH, und Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 16.02.2023, Büro Steil Landschaftsplanung) nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die nochmalige öffentliche Auslegung der genannten Planungsunterlagen erfolgt nun im Zeitraum vom 27.09.2024 mit 31.10.2024.
Die genannten Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.
Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. Soweit Festsetzungen oder Hinweise des Bebauungsplanes auf DIN-Normen oder sonstige außerstaatliche Regelwerke verweisen, können diese beim Stadtbauamt der Stadt Weilheim i.OB, 2.Stock, Zi. 203, zu den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung und Erweiterung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.10.2024 gegeben.
Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister