Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in der Sitzung am 20.06.2024 den Bebauungsplan „Seitzstraße / Glanerstraße“ abgewogen und gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Anpassung der Unterlagen für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Seitzstraße / Glanerstraße“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Immissionsgutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 13.11.2024 bis einschließlich 30.12.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB unter der Rubrik Bauleitplanung/Bebauungsplan oder Satzung in Aufstellung und online im Geoportal Bayern (Gemeindename: Weilheim → laufende Bauleitplanverfahren) einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- "Mensch / Erholung" - Immissionsschutz (Gewerbelärm, Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Geruch); Verschattung
- „Boden“ - schädliche Bodenveränderungen und Altlasten; Baugrundbeschaffenheit; Versickerungsfähigkeit
- „Wasser“ - Versickerungsfähigkeit des Bodens; Hochwassergefahr; Starkregenereignisse; Grundwasser
- "Fläche" - Flächenversiegelung; Flächeninanspruchnahme
- "Pflanzen / Tiere" - Auswirkungen auf geschützte Tiere und Pflanzen; geschützte Lebensräume; Eingriffe in Natur und Landschaft; arten- und naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- „Klima / Luft“ - Informationen zu Klimaauswirkungen; Klimaökologie; Luftaustausch, Erhitzung, Kaltluftprozessgeschehen
- „Kultur und sonstige Sachgüter“ - Bodendenkmäler; vorhandene Leitungen
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB (Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 203 (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB unter der Rubrik Bauleitplanung / Bebauungsplan oder Satzung in Aufstellung beziehungsweise unter der Rubrik Amtsblätter / Bebauungspläne eingestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern zugänglich.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister