Bekanntmachung

In seiner öffentlichen Sitzung am 20.09.2022 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan "Münchener Straße Ost“ in der Gemarkung Weilheim zu ändern. Mit dieser 5. vereinfachten Änderung werden für die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2737/7, 2737/9, 2737/10 und 2737/13, Gemarkung Weilheim, die Zahl der zugelassenen Vollgeschosse auf zwei Vollgeschosse erhöht. Der Geltungsbereich der Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Diese Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß Paragraf (§) 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Planung der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Die Planung zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße Ost“ sowie die Begründung werden in der Fassung vom 30.09.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummern 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 22.11.2024 mit 30.12.2024.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie  digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die  Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird  hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.12.2024 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.