Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 26.09.2024 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet „Sondergebiet Solar Photovoltaikanlage Weilheim-Ost“ einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Vom Geltungsbereich wird nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 17.09.2024 folgendes Grundstück erfasst:

Flurnummer (Fl.Nr.) 2118, Gemarkung Weilheim i.OB

Für das Gebiet wird derzeit der Flächennutzungsplan von einer landwirtschaftlichen Fläche in ein Sondergebiet Solar geändert. Auf das entsprechende Verfahren wird verwiesen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Planung, die zugehörige Begründung sowie der detaillierte Umweltbericht aus dem Flächennutzungsplanverfahren liegen zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 09.12.2024 mit 24.01.2025 öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach Paragraf (§) 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. 

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 24.01.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.