Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in der Sitzung am 23.01.2025 den einfachen Bebauungsplan für das Gebiet „Gartenstraße / Moosstraße“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die sich ergebenden Korrekturen in die Planung einzutragen und damit für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung gemäß § 13 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Der korrigierte Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 27.03.2025 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Bauleitplanung / Bebauungspläne oder Satzungen in Aufstellung“  sowie online im Geoportal Bayern - Weilheim i.OB - laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 Mensch / Erholung: 

Art der vorhandenen Informationen: 

  • keine

 Boden: 

Art der vorhandenen Informationen: 

  • schädliche Bodenveränderungen und Altlasten
  • Baugrundbeschaffenheit, Versickerungsfähigkeit

 Wasser: 

Art der vorhandenen Informationen: 

  • Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Starkregenereignisse, Lage in einem HQextrem
  • Grundwasser und Trinkwasserversorgung

 Fläche: 

Art der vorhandenen Informationen: 

  • keine

 Pflanzen / Tiere: 

Art der vorhandenen Informationen: 

  • keine

Klima/ Luft: 

Art der vorhandenen Informationen: 

  • keine

Landschaftsbild

  • Eingrünung

Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Vorhandene Leitungen

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203 (barrierefreier Zugang über Aufzug) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB eingestellt. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in der/den Amtstafel(n) der Stadt Weilheim i.OB am Rathaus sowie gegebenenfalls in den betroffenen Ortsteilen.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern  zugänglich.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.