Bekanntmachung
Bedingt durch Änderungen in der Gesetzeslage und auf Grund einer Vielzahl von Anfragen aus der Bevölkerung stellt die Stadt Weilheim i.OB einen einfachen Bebauungsplan für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB mit verbindliche Regelungen zur Steuerung einer Bebauung und Nutzung von Grundstücken auf.
Mit diesem einfachen Bebauungsplan werden insbesondere Regelungen für folgende Sachverhalte aufgestellt:
- bauleitplanerischer Umgang mit kleinen Wohngebäuden / Tiny-Häusern
- Gestaltung von Dächern
- Nutzung von Sonnenenergie
- Freiflächengestaltung, Bepflanzungen und Einfriedungen
Ergänzend werden allgemein gültige Hinweise zu den Themen „Hochwasserschutz“, „Starkregen“, „Niederschlagswasserbeseitigung“, „Denkmalschutz“, „Arten- und Insektenschutz“ und „Nachhaltiges Bauen“ formuliert.
Weiter wird für die Stadt Weilheim i.OB durch Formulierung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen im Sinne von Artikel 79 Bayerische Bauordnung (BayBO) eine Möglichkeit zur Ahndung von Verstößen gegen diese für das Stadtgebiet allgemein verbindlichen Regelungen geschaffen.
Mit Beschluss des Stadtrates in der öffentlichen Sitzung am 14.11.2024 wurden die Aufstellung dieses Bebauungsplanes und die Einleitung des für den Bebauungsplan geboten förmlichen Verfahrens nach den Vorschriften des BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan und die zugehörige Begründung liegen nun in der Fassung des Entwurfes vom 06.11.2024 vor.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB in vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die oben genannten Unterlagen zum Bebauungsplan in der Zeit vom 24.02.2025 mit 25.04.2025 öffentlich ausliegen.
Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital auf der Webseite der Stadt Weilheim i.OB sowie unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den Eigentümern von Grundstücken im Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.04.2025 gegeben.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister