Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 02.12.2025 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB empfohlen, für den Bereich „Östlich des Franziskusweg“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Ein formaler Beschluss des Stadtrates kann erst im Januar 2026 erfolgen. Auf Grund der Eilbedürftigkeit hat Erster Bürgermeister Markus Loth am 15.12.2025 verfügt, den Bebauungsplan aufzustellen und zur Sicherung der Planungshoheit eine Veränderungssperre für den Planbereich gemäß § 14 BauGB zu erlassen.
Vom Geltungsbereich werden nach dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamts vom 15.12.2025 folgende Grundstücke bzw. Grundstückteilflächen erfasst:
Flurnummern (Fl.Nrn.)
- 1130,
- 1130/2,
- 1130/3,
- 1130/4,
- 1078,
- 1078/3,
- 1078/4,
- 1078/5,
- 1078/6,
- 1078/10,
- 1078/11,
- 1078/12,
- 1078/13,
- 1078/14,
- 1078/15,
- 1078/16,
- 1078/17,
- 1078/18
- 1078/19
- 1078/21,
- 1078/22,
- 1078/23,
- 1078/24,
- 1078/25
- 1079-Teilfläche
Gemarkung Weilheim i.OB
Das Plangebiet wird gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Die in § 4 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO aufgelisteten, nicht störenden Handwerksbetriebe sollen dabei nicht zugelassen werden. Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 BauNVO werden nicht zugelassen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt die Flächen als „Wohnbaufläche“ dar.
Ziel der Bauleitplanung ist eine städtebaulich geordnete und maßvolle Nachverdichtung des Ortsbereiches östlich des Franziskusweg. Eine Umweltprüfung soll nicht erfolgen.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Zur Sicherung der Planung wurde gleichzeitig der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Östlich des Franziskusweg“ beschlossen. Dies wird in einem eigenen Amtsblatt bekannt gegeben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister
