Aufgrund der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU ist der Freistaat Bayern verpflichtet, naturschutzfachlich besonders schutzwürdige Flächen an die EU zu melden.

Damit soll ein europaweites Biotopverbundsystem zum Schutz seltener und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden, das Netz - Natura 2000“. Der Freistaat Bayern ist verpflichtet, für die Erhaltung der gemeldeten Gebiete zu sorgen. Gemeldete Gebiete dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Der Freistaat Bayern hat ebenso wie die anderen deutschen Bundesländer und Mitgliedstaaten der EU bereits eine erhebliche Anzahl von FFH- und Vogelschutzgebieten gemeldet. Das vorliegende Nachmeldeverfahren hat zum Ziel, aus der europäischen Gesamtschau begründete Forderungen der EU nach der Schließung noch vorhandener Lücken im Netz - Natura 2000“ nachzukommen. Zu diesem Zweck hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf der Grundlage der fachlichen Vorgaben der EU-Richtlinien Ergänzungsvorschläge zu bereits gemeldeten Ge-bieten bzw. weitere Gebietsvorschläge ausgearbeitet, die auf Karten im Maßstab 1:25.000 dargestellt sind.

Diese das Gemeindegebiet betreffenden zusätzlichen Gebietsvorschläge (Karten bzw. Listen mit Arten und Lebensraumtypen) einschließlich der zugehörigen Gebietsbeschreibungen liegen bei der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, Rathaus, II. Stock, Zimmer 202, in der Zeit vom 25. Juni bis 06. August 2004 zu den üblichen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht aus.

Die Auslegungsunterlagen können auch beim Landratsamt Weilheim-Schongau - untere Naturschutzbehörde -, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i.OB, II. Stock, Zimmer 208, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Anhörung der Öffentlichkeit soll dazu dienen, über den vorgesehenen Umfang der zur Nachmeldung vorgeschlagenen Gebiete zu informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Jeder, der sich durch einen Gebietsvorschlag berührt sieht, kann bis zum Ende der Auslegung Einwendungen erheben. Zur Abgabe von Anregungen und Stellungnahmen liegen am Auslegungsort Formblätter mit Hinweisen zum Ausfüllen bereit. Es wird gebeten, nur diese Formblätter zu verwenden, da nur so eine vollständige und rechtzeitige Erfassung der Einwendungen gewährleistet werden kann.

Anregungen und Stellungnahmen können am Ort der Auslegung der Unterlagen zur Weiter-leitung hinterlegt oder unmittelbar an das Landratsamt Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i.OB, gerichtet werden. Die Anregungen und Stellungnahmen können auch digital über das Internet unter der Adresse www.natur.bayern.de abgegeben werden.

Nach Würdigung der Anregungen und Stellungnahmen wird die Staatsregierung abschlie-ßend über die an die EU nachzumeldenden FFH- und Vogelschutzgebiete beschließen und die Öffentlichkeit im Wege einer amtlichen Bekanntmachung voraussichtlich Anfang 2005 über die gemeldeten Gebiete und zusammengefasst über die Würdigung der erhobenen Einwendungen informieren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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