Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 09.07.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Altstadt IV“ für seinen Geltungsbereich in der Gemarkung Weilheim zu ändern. Der Geltungsbereich ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.
Mit dieser 3. vereinfachten Änderung werden die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu gefasst. Es verbleibt bei der Qualität „Besonderes Wohngebiet“ (WB) gemäß Paragraf (§) 4a Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit geänderter Definition der zulässigen Nutzungen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 10.02.2026 mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen zu den Planungsinhalten. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus dem Ergebnis der Abwägung und unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der aktuellen Untersuchung „Funktionale Strukturanalyse Innenstadt Weilheim in Oberbayern“ durch das Büro CIMA Beratung + Management GmbH als Aktualisierung des früheren Einzelhandelskonzepts für die Stadt Weilheim i.OB aus dem Jahr 2018 ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.
Der im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeitete Entwurf der Änderungsplanung sowie die Begründung werden nun in der Fassung vom 26.03.2026 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 09.04.2026 mit 11.05.2026.
Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.
Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 11.05.2026 gegeben.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister
