Bekanntmachung
In seiner öffentlichen Sitzung am 13.01.2026 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den einfachen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen „Admiral-Hipper-Straße und Hofstraße“ für seinen gesamten Geltungsbereich in der Gemarkung Weilheim zu ändern.
Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Mit der Änderung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Art der zugelassenen Nutzungen auf Grundlage der aktuellen Untersuchung „Funktionale Strukturanalyse Innenstadt Weilheim in Oberbayern“ durch das Büro CIMA Beratung + Management GmbH als Aktualisierung des früheren Einzelhandelskonzepts für die Stadt Weilheim i.OB aus dem Jahr 2018 neu definiert.
Diese 1. Änderung des Bebauungsplanes wird nach Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.
Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes in der Fassung vom 23.01.2026 liegt mit zugehöriger Begründung in der Zeit vom 09.04.2026 mit 11.05.2026 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Planungsunterlagen können während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.
Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unterDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 11.05.2026 gegeben.
Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister
