Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 05.06.2025 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB beschlossen, für den Bereich „Pütrichstraße / Angerkapellenstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Ziel der Bauleitplanung ist eine städtebaulich geordnete und maßvolle Erweiterung der Dienstgebäude des Landratsamtes Weilheim-Schongau an dieser Stelle, sowie Regelungen zur Unterbringung des Stellplatzbedarfes. Eine Umweltprüfung soll nicht erfolgen.

In seiner Sitzung am 19.03.2026 hat der Stadtrat dem vorliegenden Planungsentwurf vom 02.03.2026 zugestimmt und den Geltungsbereich sowie die Nutzungsfestlegung angepasst.

Vom Geltungsbereich werden nach dem beigefügten Lageplan des Bebauungsplanes vom 02.03.2026 folgende Grundstücke bzw. Grundstückteilflächen (-TF) mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) erfasst:

  • 811/1,
  • 811/2-TF,
  • 813/2,
  • 823,
  • 825,
  • 826-TF,
  • 807-TF und
  • 803-TF

Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Plangebiet wird als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Verwaltung“ gemäß Paragraf (§) 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Im Sondergebiet zulässig sind Anlagen für Verwaltungen, Anlagen für soziale und kulturelle Zwecke, Gastronomie (Kantine) und Wohnen (Hausmeisterwohnung).

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Planung unddie zugehörige Begründung liegen nun zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 27.04.2026 mit 08.06.2026 öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach Paragraf (§) 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. 

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke, wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 08.06.2026 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.