Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in der Sitzung am 23.10.2025 beschlossen, für den Bereich der Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.)
- 37,
- 49/2,
- 50-TF,
- 51/2
- 513/1 und
- 514
Gemarkung Deutenhausen, eine Außenbereichssatzung zur Regelung künftiger Bebauungen aufzustellen.
Die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung und erste Abfrage der Fachbehörden erfolgten in der Zeit vom 22.01.2026 mit 24.02.2026. Über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.03.2026 abgewogen und entschieden.
Der insoweit ergänzte Entwurf der Außenbereichssatzung, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
vom 22.04.2026 bis einschließlich 08.06.2026
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB beziehungsweise der Adresse sowie im Geoportal Bayern einsehbar.
Es handelt sich um den anliegend abgedruckten Planbereich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut - Art der vorhandenen Information
- "Boden" - Baugrundbeschaffenheit, Versickerungsfähigkeit, landwirtschaftliche Nutzung
- „Wasser“ - Versickerungsfähigkeit des Bodens, Hochwassergefahr, Starkregenereignisse, Grundwasser
- "Fläche" - Flächenversiegelung; Flächeninanspruchnahme
- "Pflanzen / Tiere" - Eingriffe in Natur und Landschaft allgemein
- „Kultur und sonstige Sachgüter“ - Denkmalschutz - Bodendenkmal
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 2. Stock, Zi. 203 (barrierefreier Zugang über Aufzug) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB eingestellt. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in der/den Amtstafel(n) der Stadt Weilheim i.OB am Rathaus sowie gegebenenfalls in den betroffenen Ortsteilen. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Paragraf (§) 3 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
Erster Bürgermeister
