Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 27.05.2004 die Aufhebung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Kreiswehrersatzamt", Gemarkung Weilheim i.OB, rechtskräftig seit Januar 1975, gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadt-bauamtes vom 17.05.2004 die Grundstücke Fl.Nr. 1579 und 1579/10, Gemarkung Weilheim i. OB, Stainhartstraße 7, erfasst.

Der Bereich ist als Mischgebiet mit der Bestimmung "Kreiswehrersatzamt" ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses. Für ein Aufhebungsverfahren gelten die gleichen Vorschriften wie für die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes.
Gemäß § 3 BauGB sind die Bürger frühzeitig von gemeindlichen Planungen zu unterrichten. Wir laden daher alle von der Aufhebung Betroffenen und Interessierten zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung am

Donnerstag, 22.07.2004, 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses

ein. Dabei werden die Gründe für die Aufhebung des Bebauungsplanes erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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