Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.04.2004 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Bebauungsplanes "Dorfgebiet Deutenhausen" gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die Bekanntmachung der Änderungsabsicht erfolgte im Amtsblatt Nr. 12 vom 21.06.2004. Das Verfahren wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 29.07.2004 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Änderungsplan zum Flächennutzungsplan. Der Bauleitplan wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Er kann samt Erläuterungsbericht in der Zeit vom 13.08.2004 mit 17.09.2004 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister