In seiner Sitzung am 21.06.2004 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Weilheim Süd-Ost" zwischen Deglergasse, Sonnwendstraße, Trogerstraße, Weinhartstraße und Stainhartstraße. Gegenstand ist die Zulassung eines zusätzlichen Gebäudetyps.

Bislang ist unter "Gebäudetyp A" ein zweigeschossiges Haus mit einer Dachneigung zwischen 22° und 28° festgelegt. Dies soll nun mit einem zweigeschossigen Baukörper mit Walmdach und einer Neigung von 18° bis 22° ergänzt werden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.09.2004 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Äußerung abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB a. F. im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der ursprünglichen Planung dadurch nicht berührt werden (§ 244 Abs. 2 BauGB n. F.). Im betroffenen Planbereich sind bereits Walmdachhäuser vorhanden. Der Änderungsplan - und damit der Bereich, in dem künftig auch Walmdachhäuser mit 18° - 22° gebaut werden dürfen - kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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