Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2004 die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Kaltenmoserstraße / Friedhofweg / Andreas-Schmidtner-Straße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Von der Änderung ist das nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 13.10.2004 schwarz umrandet dargestellte Grundstück Fl.Nr. 2847/11, Kaltenmoserstraße, betroffen. Das Grundstück ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen und soll im Rahmen der Änderung in ein Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Einkaufszentrum" umgewandelt werden. Im derzeit in Änderung befindlichen Bebauungsplan ist die Fläche ebenso als Sondergebiet vorgesehen.
Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Fachbehörden im Sinne von § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Änderung des Bauleitplanes die Grundzüge der Planung nicht wesentlich berührt (§ 13 Abs. 1 BauGB). Die Träger öffentlicher Belange wurden bereits im parallel durchgeführten Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes beteiligt; hieraus sind bereits Stellungnahmen bekannt und in die Planung eingeflossen. Die reguläre Beteiligung der Fachbehörden erfolgt nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Montag, 15.11.2004, 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister