In seiner Sitzung am 15.11.2004 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Alte Münchener Straße / Bahnlinie München GAP" im Rahmen einer vereinfachten Änderung etwas zu vereinfachen.
Kerndaten dieser Änderung sind die geringfügige Erweiterung der Baugrenzen und Ausweisung einer zusätzlichen Garagenfläche auf Fl.Nr. 611/2, Gemarkung Unterhausen, und die Erhöhung der Dachneigung und Zulassung von Dachgauben im gesamten Geltungsbereich.
Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im vereinfachten Verfahren abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.01.2005 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.
Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister