Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 03.12.2001 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Gewerbegebiet Zarges" beschlossen. Dem endgültigen Entwurf in der Fassung vom 15.03.2004 wurde am 29.07.2004 zugestimmt.

Das Verfahren wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 16.12.2004 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Änderungen. Der geänderte Bebauungsplan lag bereits samt Begründung in der Zeit vom 14.02.2005 mit 21.03.2005 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Zwischenzeitlich hat sich jedoch seitens des mehrheitlichen Grundeigentümers eine Änderung in der Planung ergeben, die zu einer anderen Flächeneinteilung im Plangebiet führt. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde daraufhin nochmals geändert. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 16.03.2005 erneut mit diesem Bebauungsplan befasst, die Billigung vom 16.12.2005 bestätigt und dem neuen Planentwurf zugestimmt. Der Bebauungsplan wird in der geänderten Fassung vom 16.03.2005 samt Begrünung nochmals gemäß § 3 Abs. 2 BauGB a. F. in der Zeit vom 29.03.2005 mit 04.05.2005 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes für jedermann öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange erhalten im gleichen Zeitraum Gelegenheit zur Stellungnahme zur geänderten Planung. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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