Der Gutachterausschuss des Landkreises Weilheim-Schongau hat gemäß der Gutachterausschuss-Verordnung vom 01.08.1992 die Richtwerte für erschließungsbeitragspflichtige Grundstücke zum Stand 31.12.2004 ermittelt und gibt diese bekannt.

Die Richtwerte der Grundstücke in der Stadt Weilheim i.OB liegen in der Zeit vom 06.05.2005 bis 13.06.2005 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 201, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landkreis Weilheim-Schongau verpflichtet ist, Auskünfte über die Richtwerte zu erteilen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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