Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 07.03.2005 die vereinfachte Umlegung für das Gebiet "Zöpfstraße und Schießstattweg" entsprechend dem Veränderungsnachweis Nr. 4050, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 80 ff BauGB beschlossen.

Betroffen sind sowohl Straßenflächen der Stadt Weilheim i.OB (Zöpfstraße / Ybelherstraße / Schießstattweg) als auch Flächen der privaten Anlieger. Ein Wertausgleich wurde nicht festgesetzt. Die vereinfachte Umlegung für das Gebiet "Zöpfstraße und Schießstattweg" ist nach Mitteilung durch die Stadt vom 14.03.2005 nun am 28.04.2005 für alle beteiligten Grundstücke unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsbeschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamtes und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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