HAUSHALTSSATZUNG

des Grund- und Teilhauptschulverbandes Wielenbach (Geschäftsführende Gemeinde Wielenbach, Landkreis Weilheim-Schongau) für das Haushaltsjahr 2005

Aufgrund des Art. 9 Abs. 7 und 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i.V.m. Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Grund- und Teilhauptschulverband Wielenbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 322.460,00 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 384.281,00 € ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Bedarf der Kosten der notwendigen Schülerbeförderung werden den jeweiligen Wohnsitzgemeinden nach dem Anteil der aus sie entfallenden tatsächlichen ungedeckten Kosten berechnet (Art. 9 Abs. 7 Satz 4 BaySchFG). Bei der Ermittlung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs des Verbandes (Schulverbandsumlage) bleiben die Kosten der Schülerbeförderung somit außer Ansatz.

§ 5

a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen (Art. 9 Abs. 7 Satz 1 bis 3 BaySchFG) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage) wird auf 242.650,00 € festgesetzt (Umlagesoll).

b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen (Art. 9 Abs. 7 Satz 1 bis 3 BaySchFG) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Investitionssumlage) wird auf 140.776,00 € festgesetzt (Umlagesoll).

c) Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2004 für das Haushaltsjahr 2005 herangezogen (Bemessungsgrundlage).

d) Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2004 von insgesamt 238 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler im Verwaltungshaushalt 1.019,54 € im Vermögenshaushalt 591,50 €.

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.

Wielenbach, den 21. April 2005
Grund- und Teilhauptschulverband Wielenbach

Korbinian Steigenberger
Verbandsvorsitzender

Bekanntmachungsvermerk:

Diese Haushaltssatzung des Grund  und Teilhauptschulverbandes Wielenbach für das Haushaltsjahr 2005 wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim Schongau Nr. 9/2005 vom 02.05.2005 amtlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2005 liegen ab dem Tag der Bekanntmachung eine Woche lang in der Kämmerei der Gemeinde Wielenbach während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2005 auch während des ganzen Jahres zu den üblichen Öffnungszeiten in der Kämmerei der Gemeinde Wielenbach eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB, 03.05.2005

Markus Loth
1. Bürgermeister

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